debug Rechtsanwälte übernimmt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die komplette Schadensregulierung: Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, Anmeldung und Durchsetzung sämtlicher Schadenspositionen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sowie die gesamte Korrespondenz bis zur Auszahlung.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist bei uns kostenfrei.
Schildern Sie Ihren Fall im Chat – vertraulich und in Ihren eigenen Worten.
Lieber telefonisch? 0221 95671723
Von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung – Sie geben den Fall ab, wir führen ihn.
Wir beauftragen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der die Schadenshöhe vollständig dokumentiert.
Sie lassen in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren – wir setzen die Reparaturkosten gegenüber der Versicherung durch.
Wir melden sämtliche Schadenspositionen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an – vollständig und fristgerecht.
Wir führen die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung und widersprechen unberechtigten Kürzungen.
Wir begleiten Ihren Fall bis zur bestmöglichen Regulierung – erforderlichenfalls auch vor Gericht.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie unter anderem folgende Positionen geltend machen: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Abschlepp- und Standkosten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie eine Unkostenpauschale.
Reparatur / Wiederbeschaffung
Merkantile Wertminderung
Nutzungsausfall / Mietwagen
Sachverständigenkosten
Abschlepp- & Standkosten
Schmerzensgeld
Heilbehandlungskosten
Verdienstausfall
Haushaltsführungsschaden
Unkostenpauschale
Sie hängen an Ihrem Auto? Wir prüfen, ob Sie Ihr Fahrzeug dank der 130-Prozent-Regel trotz wirtschaftlichen Totalschadens reparieren lassen können.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung – sie sind Teil Ihres Schadens.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemisst sich am Gegenstandswert Ihres Falls. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist bei uns kostenfrei. Vor einer Mandatsübernahme besprechen wir transparent, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Die gegnerische Versicherung reguliert den Schaden nach ihren eigenen Maßstäben. Ohne anwaltliche Vertretung bleiben Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Sachverständigenkosten häufig unberücksichtigt oder werden gekürzt.
Zahlt die gegnerische Versicherung nicht oder kürzt sie einzelne Positionen, prüfen wir die Kürzung, widersprechen begründet und setzen den Anspruch erforderlichenfalls gerichtlich durch.
debug Rechtsanwälte ist eine auf Verkehrsrecht ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Köln-Mülheim und betreut Mandate deutschlandweit digital. Gegründet wurde sie von Rechtsanwältin Melissa Nagel, die seit über zehn Jahren im Verkehrsrecht tätig ist.
Sie erreichen uns über den Chat, telefonisch oder per E-Mail an kontakt@debug-anwaelte.de – und lesen unabhängige Bewertungen auf Trustpilot und Google.
Mehr über Rechtsanwältin Melissa NagelSchildern Sie Ihren Unfall jetzt im Chat und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung – in der Regel innerhalb von 20–30 Minuten.
Weiterführend: Ratgeber Verkehrsrecht · Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall · Oldtimer-Unfall