Unverschuldeter Verkehrsunfall

Nach einem unverschuldeten Unfall übernehmen wir die komplette Schadensregulierung.

debug Rechtsanwälte übernimmt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die komplette Schadensregulierung: Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, Anmeldung und Durchsetzung sämtlicher Schadenspositionen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sowie die gesamte Korrespondenz bis zur Auszahlung.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist bei uns kostenfrei.

4,8 / 5 aus 46 Bewertungen auf Trustpilot 5,0 / 5 aus 59 Rezensionen auf Google Rückmeldung in der Regel in 20–30 Minuten

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihren Fall im Chat – vertraulich und in Ihren eigenen Worten.

Lieber telefonisch? 0221 95671723

Unsere Leistung

Was wir für Sie übernehmen

Von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung – Sie geben den Fall ab, wir führen ihn.

1 · Gutachten

Wir beauftragen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der die Schadenshöhe vollständig dokumentiert.

2 · Freie Werkstattwahl

Sie lassen in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren – wir setzen die Reparaturkosten gegenüber der Versicherung durch.

3 · Ansprüche

Wir melden sämtliche Schadenspositionen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an – vollständig und fristgerecht.

4 · Durchsetzung

Wir führen die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung und widersprechen unberechtigten Kürzungen.

5 · Auszahlung

Wir begleiten Ihren Fall bis zur bestmöglichen Regulierung – erforderlichenfalls auch vor Gericht.

Ihre Ansprüche

Welche Ansprüche Ihnen zustehen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie unter anderem folgende Positionen geltend machen: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Abschlepp- und Standkosten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie eine Unkostenpauschale.

Reparatur / Wiederbeschaffung

Merkantile Wertminderung

Nutzungsausfall / Mietwagen

Sachverständigenkosten

Abschlepp- & Standkosten

Schmerzensgeld

Heilbehandlungskosten

Verdienstausfall

Haushaltsführungsschaden

Unkostenpauschale

Sie hängen an Ihrem Auto? Wir prüfen, ob Sie Ihr Fahrzeug dank der 130-Prozent-Regel trotz wirtschaftlichen Totalschadens reparieren lassen können.

Kosten

Wer die Kosten trägt

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung – sie sind Teil Ihres Schadens.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemisst sich am Gegenstandswert Ihres Falls. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist bei uns kostenfrei. Vor einer Mandatsübernahme besprechen wir transparent, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Gut zu wissen

Anwalt einschalten oder selbst verhandeln?

Die gegnerische Versicherung reguliert den Schaden nach ihren eigenen Maßstäben. Ohne anwaltliche Vertretung bleiben Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Sachverständigenkosten häufig unberücksichtigt oder werden gekürzt.

Zahlt die gegnerische Versicherung nicht oder kürzt sie einzelne Positionen, prüfen wir die Kürzung, widersprechen begründet und setzen den Anspruch erforderlichenfalls gerichtlich durch.

Rechtsanwältin Melissa Nagel, Gründerin von debug Rechtsanwälte

Die Kanzlei hinter Ihrer Regulierung

debug Rechtsanwälte ist eine auf Verkehrsrecht ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Köln-Mülheim und betreut Mandate deutschlandweit digital. Gegründet wurde sie von Rechtsanwältin Melissa Nagel, die seit über zehn Jahren im Verkehrsrecht tätig ist.

Sie erreichen uns über den Chat, telefonisch oder per E-Mail an kontakt@debug-anwaelte.de – und lesen unabhängige Bewertungen auf Trustpilot und Google.

Mehr über Rechtsanwältin Melissa Nagel
Häufige Fragen

Fragen zur Schadensregulierung

Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung – sie gehören zu Ihrem erstattungsfähigen Schaden. Wir rechnen in diesen Fällen in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Was kostet ein Anwalt für Verkehrsunfallrecht?
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemisst sich am Gegenstandswert Ihres Falls. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei, und vor einer Mandatsübernahme besprechen wir transparent, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Welche Schäden kann ich nach einem unverschuldeten Unfall geltend machen?
Unter anderem Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Abschlepp- und Standkosten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie eine Unkostenpauschale. Welche Positionen in Ihrem Fall in Betracht kommen, klären wir in der kostenfreien Ersteinschätzung.
Soll ich den Schaden nicht einfach selbst mit der Versicherung klären?
Das steht Ihnen frei. Die gegnerische Versicherung reguliert den Schaden jedoch nach ihren eigenen Maßstäben – ohne anwaltliche Vertretung bleiben Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Sachverständigenkosten häufig unberücksichtigt oder werden gekürzt.
Was passiert, wenn die Versicherung kürzt oder nicht zahlt?
Dann prüfen wir die Kürzung, widersprechen begründet und setzen Ihren Anspruch erforderlichenfalls gerichtlich durch. Kürzungen stützen sich häufig auf automatisierte Prüfberichte oder den Verweis auf günstigere Referenzwerkstätten – wir prüfen, ob diese Einwände in Ihrem Fall tragen. Sie werden dabei fortlaufend informiert und entscheiden über jeden Schritt.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
Schildern Sie Ihren Fall im Chat, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 20–30 Minuten eine erste Einschätzung. Bei komplexeren Fällen kann die persönliche Bearbeitung durch eine Anwältin oder einen Anwalt bis zu 24 Stunden dauern.
Übernehmen Sie auch Fälle außerhalb von Köln?
Ja. debug Rechtsanwälte betreut Mandate deutschlandweit – die Abwicklung läuft digital über Chat, Telefon und E-Mail, sodass Ihr Wohnort keine Rolle spielt.

Bereit, den Fall abzugeben?

Schildern Sie Ihren Unfall jetzt im Chat und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung – in der Regel innerhalb von 20–30 Minuten.

Weiterführend: Ratgeber Verkehrsrecht · Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall · Oldtimer-Unfall