Stellen Sie sich vor: Ein unachtsamer Moment im Straßenverkehr und es ist passiert. Der Schock nach dem Unfall sitzt tief, aber zum Glück ist niemand verletzt. Ihr Auto hat eine Delle, einen langen Kratzer oder einen kaputten Scheinwerfer – ärgerlich, aber es ist noch fahrtüchtig.
Vielleicht ist es ein älteres Fahrzeug und eine teure Reparatur in der Markenwerkstatt lohnt sich für Sie nicht mehr. Oder Sie sind handwerklich begabt und können den Schaden selbst beheben.
Jetzt stehen Sie vor einer wichtigen Frage: Müssen Sie das Auto wirklich reparieren lassen, um von der gegnerischen Versicherung entschädigt zu werden? Die Antwort lautet: Nein. ✅ Sie haben die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung.
In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen einfach und verständlich, was die fiktive Abrechnung ist, welche rechtlichen Grundlagen es gibt, welche Kosten Sie geltend machen können und wo die Versicherungen gerne kürzen – und wie Sie sich dagegen wehren.
Die fiktive Abrechnung ist eine Form des Schadensersatzes, bei der Sie sich die voraussichtlichen, netto anfallenden Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auszahlen lassen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.
Stellen Sie es sich so vor:
Diese Möglichkeit ist keine Grauzone, sondern Ihr gutes Recht. Sie basiert auf einem fundamentalen Prinzip des deutschen Schadensersatzrechts.
Das Recht zur fiktiven Abrechnung leitet sich direkt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab. Der entscheidende Paragraph ist § 249 Abs. 2 S. 1 BGB:
"Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen."
Was bedeutet das im Klartext? Sie als Geschädigter ("Gläubiger") haben ein Wahlrecht. Sie können entweder die "Herstellung" des ursprünglichen Zustands (also die Reparatur) verlangen oder den dafür "erforderlichen Geldbetrag".
Dieses Wahlrecht ist Ausdruck der sogenannten Dispositionsfreiheit. Das bedeutet, Sie sind der "Herr des Schadensgeschehens" und können frei entscheiden, wie Sie mit dem Ihnen zustehenden Schadensersatz umgehen. Sie können das Geld für eine günstigere Reparatur verwenden, es sparen oder für etwas ganz anderes ausgeben.
Die fiktive Abrechnung beschränkt sich nicht nur auf die reinen Reparaturkosten. Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten listet mehrere Positionen auf, die Ihnen zustehen:
Hier lauert der größte Fallstrick für Laien. Die gegnerische Versicherung wird Ihnen die Reparaturkosten immer nur netto, also ohne die 19 % Mehrwertsteuer, erstatten.
Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 249 Abs. 2 S. 2 BGB:
"Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."
Im Umkehrschluss bedeutet das: Da bei einer fiktiven Abrechnung keine Reparaturrechnung anfällt, auf der Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, ist die Steuer auch nicht "tatsächlich angefallen". Daher haben Sie keinen Anspruch auf deren Erstattung. Lassen Sie sich hier nicht verunsichern – das ist gängige und korrekte Rechtspraxis.
Die Basis für eine erfolgreiche fiktive Abrechnung ist ein unabhängiges und qualifiziertes Kfz-Sachverständigengutachten. Akzeptieren Sie niemals nur den Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung oder deren eigenen Gutachter! Deren Interesse ist es, den Schaden möglichst niedrig zu halten.
Ein von Ihnen beauftragter Gutachter arbeitet für Sie. Er wird den Schaden objektiv und in Ihrem Sinne bewerten.
⚠️ Wichtig: Die Kosten für dieses Gutachten muss die gegnerische Versicherung tragen, solange kein sogenannter Bagatellschaden vorliegt. Die Grenze dafür liegt derzeit bei etwa 750 € bis 1.000 €. Bei solch kleinen Schäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen sofort sagen, ob in Ihrem Fall ein Gutachten erforderlich ist.
Unsere Erfahrungen mit der fiktiven Abrechnung zeigen: Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und versuchen, ihre Ausgaben zu minimieren. Viele Geschädigte fragen sich bei der fiktiven Abrechnung, was zu tun ist, wenn die Versicherung einfach Positionen streicht oder nicht reagiert.
Ohne juristische Expertise laufen Sie leicht Gefahr, finanzielle Einbußen durch diese Kürzungsversuche zu erleiden. Hier sind die häufigsten Angriffspunkte:
Diese Beispiele zeigen: Ohne einen Anwalt, der die Tricks kennt, nehmen Sie Kürzungsversuche schnell für bare Münze und verlieren Geld.
| Schadensposition | Fiktive Abrechnung (Auszahlung) | Konkrete Abrechnung (nach Reparatur) |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | Auszahlung des Netto-Betrags laut Gutachten. | Erstattung der Brutto-Kosten laut Rechnung. |
| Mehrwertsteuer | Wird nicht erstattet. | Wird erstattet, da sie auf der Rechnung ausgewiesen ist. |
| Mietwagenkosten | In der Regel nicht erstattungsfähig. | Erstattungsfähig für die Dauer der Reparatur. |
| Nutzungsausfall | Ja, für die fiktive Reparaturdauer laut Gutachten. | Ja, für die tatsächliche Reparaturdauer. |
| Flexibilität | Hoch: Sie entscheiden frei über das Geld. | Gering: Das Geld ist zweckgebunden. |
Was passiert, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) übersteigen? Dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Die Abrechnung erfolgt hier nach der Formel:
Wiederbeschaffungswert ./. Restwert = Entschädigungssumme
Auch hier können Sie fiktiv abrechnen. Die Versicherung zahlt Ihnen die Differenz aus, und Sie können Ihr Unfallfahrzeug behalten oder zum ermittelten Restwert verkaufen.
Ausnahme – die 130%-Regel: Liegen die Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie das Fahrzeug trotzdem vollumfänglich auf Kosten der Versicherung reparieren lassen. Dies gilt aber nur bei einer konkreten, fachgerechten Reparatur, nicht bei der fiktiven Abrechnung.
Die fiktive Abrechnung ist eine ausgezeichnete Option für Geschädigte, die Flexibilität wünschen. Sie ist besonders sinnvoll, wenn:
Die Abwicklung ist jedoch komplex. Versicherer nutzen jede Gelegenheit, um die Auszahlungssumme zu kürzen. Ohne einen Anwalt an Ihrer Seite, der die aktuelle Rechtsprechung kennt und auf Augenhöhe verhandelt, laufen Sie Gefahr, auf einem Teil Ihres Schadens sitzen zu bleiben.
Sie möchten Rechtssicherheit? Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und geben Ihnen schnell eine erste Einschätzung, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat. Wir vertreten Mandanten bundesweit.
So wird Ihre Dispositionsfreiheit nicht zum finanziellen Nachteil.
Ja, theoretisch schon. Allerdings kürzen Versicherungen die Forderungen von Laien erfahrungsgemäß häufig. Die Kosten für einen Anwalt bei der fiktiven Abrechnung trägt die gegnerische Versicherung, wenn Sie unschuldig am Unfall sind. Ein Anwalt sichert Ihre Ansprüche und sorgt oft für eine höhere Entschädigung.
Nach Einreichung aller Unterlagen sollte die Versicherung innerhalb weniger Wochen zahlen. Wenn die Versicherung nicht reagiert oder kürzt, kann sich der Prozess verzögern. Ein Anwalt kann hier Druck machen und Fristen setzen, um die Abwicklung zu beschleunigen.
Bei der fiktiven Abrechnung ist die im Gutachten bezifferte Netto-Summe bindend. Entscheiden Sie sich später doch für eine Reparatur, die teurer ausfällt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen, es sei denn, Sie wechseln zur konkreten Abrechnung und können die Mehrkosten begründen.
Nein, bei der fiktiven Abrechnung besteht keine Pflicht zur Reparatur und auch keine Frist. Sie können das Geld frei verwenden oder Ihr Fahrzeug unrepariert lassen.
Ja, jederzeit. Sie erhalten die Entschädigung und können über Ihr unrepariertes Fahrzeug frei verfügen – es also behalten, selbst reparieren oder verkaufen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Blogartikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell und muss gesondert geprüft werden. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir dringend, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.